BGH - Beschluß vom 09.12.2005 (2 StR 435/05)
1. Die von den Angeklagten erhobenen Verfahrensrügen sind, soweit sie zulässig erhoben sind, aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen unbegründet. Anzumerken ist insoweit nur Folgendes: Die vom Angeklagten [...]