Das Landgericht hat den Angeklagten als überführt angesehen, als Mittäter einen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem 83jährigen Rentner begangen zu haben. Es hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision. Das Rechtsmittel hat nur zum Maßregelausspruch Erfolg.
1. Die Überprüfung des Urteils hat im Schuldspruch keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben; die Beweiswürdigung des Landgerichts ist rechtsfehlerfrei.
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