Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 7.500 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin ist ein Gerüstbauunternehmen mit Sitz außerhalb der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Berliner Umweltzone. Auf sie sind drei - erstmalig 1981 bzw. 1991 zugelassene - LKW mit der Antriebsart "Diesel" zugelassen. Diese fallen unter die Schadstoffgruppe 1 nach Anhang 2 zu §
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