BayObLG - Urteil vom 20.02.1986
RReg 1 St 278/85
Normen:
StGB § 46 ;
Fundstellen:
BayObLGSt 1986, 15
DRsp III(310)136a
MDR 1986, 607
VRS 70, 438
VerkMitt 1986, 57

BayObLG - Urteil vom 20.02.1986 (RReg 1 St 278/85) - DRsp Nr. 1992/7042

BayObLG, Urteil vom 20.02.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 278/85

DRsp Nr. 1992/7042

Möglichkeit straferschwerender Berücksichtigung einer noch nicht im Verkehrszentralregister getilgten oder zu tilgenden verwaltungsbehördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann, wenn die ihr zugrundeliegenden Ahndungen inzwischen dem Verwertungsverbot unterliegen.

Normenkette:

StGB § 46 ;

Gründe:

»... Es ist nicht zu beanstanden, daß das LG den durch die Verwaltungsbehörde am 5. 7. 1979 gemäß § 4 StVG verfügten, bis zum 6. 3. 1980 andauernden Entzug der Fahrerlaubnis des .. Angekl. »als Mehrfachtäter (15 Punkte)« [im vorliegenden Verfahren, in dem der Angekl. von den Vorinstanzen wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt worden ist] straferschwerend berücksichtigt hat, obwohl die vorangegangenen Ahndungen im Verkehrszentralregister bzw., soweit es sich um strafrechtliche Verurteilung gehandelt haben sollte .., im Bundeszentralregister getilgt sind. Die straferschwerende Verwertung der Ä gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 3 StVZO im Verkehrszentralregister erst nach zehn Jahren, hier also 1989, zu tilgenden Ä Entziehung der Fahrerlaubnis hat nicht gegen das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG [BZentrRG] bzw. gegen das von der Rechtspr. entwickelte Verbot, im Verkehrszentralregister getilgte oder zu tilgende bußgeldrechtliche Ahndungen zu verwerten, verstoßen.