I.
1. Durch Strafbefehl verhängte das Amtsgericht gegen den Beamten wegen - vorsätzlichen - unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 80 DM sowie wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Schädigung eines anderen im Straßenverkehr eine Geldbuße in Höhe von 100 DM und entzog dem Beamten die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 6 Monaten. Auf seinen strafmaßbeschränkten Einspruch hin änderte das Amtsgericht die Geldstrafe in 40 Tagessätze zu je 45 DM ab.
Das Amtsgericht verhängte ferner gegen den Beamten mit rechtskräftigem Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 70 DM und entzog ihm die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 8 Monaten.
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