Autor: Stephan Schröder |
Mittlerweile wird auch für Behördenfahrzeuge eine merkantile Wertminderung nach einer Beschädigung anerkannt (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 01.12.1981 - 13 S 3660/81; LG Dessau, Urt. v. 15.06.2001 -
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Behördenfahrzeuge nach ihrer Rückrüstung auf dem freien Markt gehandelt werden, so dass bei einem Dienstfahrzeug grundsätzlich eine merkantile Wertminderung in Betracht (AG Dortmund, Urt. v. 28.06.2017 -
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