Autor: Stephan Schröder |
Nach der Rechtsprechung des BGH besteht ein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts nur bei Unfallschäden "von einiger Erheblichkeit", also nicht bei reinen Blechschäden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.07.2012 -
Das AG Kiel hat dies wie folgt zusammengefasst:
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