Berechnungsbeispiel zum Unterhaltsschaden beim Tod der Eltern

Autor: Stephan Schröder

Der Berechnung wird folgender Sachverhalt unterstellt: Die beim Unfall getöteten Eltern hinterlassen zwei acht- und 13-jährige Kinder. Der Vater hat ein unterhaltspflichtiges Nettoeinkommen von monatlich 1.260 Euro; die Mutter war ausschließlich im Haushalt tätig. Nach dem Unfall zieht eine geschiedene, bisher nicht erwerbstätige Tante der Kinder in die Familienwohnung und versorgt dort die Kinder. Der Schädiger haftet voll. Die Kinder erhalten eine Waisenrente von je 212 Euro.

Zur Ermittlung des Anspruchsteils wegen entgangenen Barunterhalts sind vom Nettofamilieneinkommen von monatlich 1.260 Euro zunächst die Fixkosten zu ermitteln. Unter Berücksichtigung dessen, dass hier Abschläge quantitativer wie qualitativer Art vorzunehmen sind. Wird davon ausgegangen, dass die Fixkosten hier monatlich 375 Euro betragen. Da die Kinder untereinander gleichrangig behandelt werden, ergibt sich eine hälftige Aufteilung, also für jedes Kind 187 Euro (vgl. Teil 9.1.9.7).

Die abhängigen Kosten/verteilbares Einkommen betragen Gesamteinkommen abzüglich nicht gekürzte (!) Fixkosten, die mit 40 % angesetzt werden, also (1.260 Euro - 504 Euro) 756 Euro.