I. Die Berufung der Beklagten vom 02.03.2023 gegen das Endurteil des LG Traunstein vom 07.02.2023 (Az.
Auf die Berufung des Klägers vom 13.02.2023 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 07.02.2023 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger 8.351,46 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 09.09.2021 zu bezahlen.
2. 3. 4.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|