OLG München - Endurteil vom 31.01.2024
10 U 683/23 e
Normen:
StVG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 07.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2244/21

Berücksichtigung des Mitverschuldens bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall nach einem Zusammenstoß des auf seinem Motorrad fahrenden Klägers mit einem Traktor

OLG München, Endurteil vom 31.01.2024 - Aktenzeichen 10 U 683/23 e

DRsp Nr. 2024/4668

Berücksichtigung des Mitverschuldens bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall nach einem Zusammenstoß des auf seinem Motorrad fahrenden Klägers mit einem Traktor

Schäden, die durch die unmittelbare körperliche Einwirkung eines Kraftfahrzeugs, seiner Aufbauten, seiner Ladung oder von Teilen davon hervorgerufen werden, sind dem Kraftfahrzeugbetrieb zuzurechnen. Das Merkmal "bei dem Betrieb" beinhaltet sämtliche durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe, wofür es ausreicht, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen auf diese Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-)geprägt worden ist.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten vom 02.03.2023 gegen das Endurteil des LG Traunstein vom 07.02.2023 (Az. 6 O 2244/21) zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers vom 13.02.2023 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 07.02.2023 (Az. 6 O 2244/21) in Nr. 1.-4. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger 8.351,46 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 09.09.2021 zu bezahlen.

2. 3. 4.