Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 22. Dezember 2021 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht auf Ersatz restlicher Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall in Anspruch.
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