Die Klägerin, die nebenberuflich einen Omnibus-Reisedienst betreibt, verlangt von der Beklagten die Zahlung einer Versicherungsleistung aus einer Fahrzeugversicherung.
Am 1. April 1979 hatte die Klägerin einen Omnibus gekauft. Unter dem 20. April 1979 beantragte sie bei der Beklagten über den Zeugen S. eine Haftpflichtversicherung und eine Fahrzeugversicherung mit 2.000 DM Selbstbeteiligung. In der von dem Zeugen S. unterzeichneten Rubrik unten links auf dem Antrag heißt es:
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