BNatSchG § 1 Abs. 1 Nr. 3; BNatSchG § 1 Abs. 4 Nr. 2; BNatSchG a.F. § 15 Abs. 1 Nr. 2; BNatSchG § 20 Abs. 2; BNatSchG § 26 Abs. 1 Nr. 1-3; BNatSchG § 40 Abs. 1; BayNatSchG Art. 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1-2; GG Art. 14 Abs. 3 S. 2; GG Art. 103 Abs. 2; BayWaldG Art. 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BayWaldG Art. 16 Abs. 4; BayWaldG Art. 17 Abs. 1; LStVG Art. 51 Abs. 3 S. 1; LandschaftsschutzgebietsVO § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 14-15; StVO § 35; BauGB § 7 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1;
Betonung der Eigenart der Landschaft durch den typischen Charakter und Gestalt; Bestehen eines Landschaftsschutzgebietes aus mehreren voneinander getrennten Teilgebieten unterschiedlicher Größe; Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen durch die Naturschutzbehörde; Erlaubnispflicht für das Fahren und Abstellen von Kfz auf im Gebietsumgriff liegenden Grundstücken mit baurechtlich zulässigen Nutzungen
VGH Bayern, Urteil vom 13.12.2016 - Aktenzeichen 14 N 14.2400
DRsp Nr. 2017/12969
Betonung der "Eigenart der Landschaft" durch den typischen Charakter und Gestalt; Bestehen eines Landschaftsschutzgebietes aus mehreren voneinander getrennten Teilgebieten unterschiedlicher Größe; Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen durch die Naturschutzbehörde; Erlaubnispflicht für das Fahren und Abstellen von Kfz auf im Gebietsumgriff liegenden Grundstücken mit baurechtlich zulässigen Nutzungen
1. Die "Eigenart der Landschaft" i.S.d. § 26 Abs. 1 Nr. 2BNatSchG betont ihren typischen Charakter und ihre Gestalt; ästhetische Gesichtspunkte im Sinne von "Schönheit" spielen hierbei keine entscheidende Rolle.2. Ein Landschaftsschutzgebiet kann auch aus mehreren voneinander getrennten Teilgebieten unterschiedlicher Größe bestehen, wenn die einzelnen Teilgebiete durch den in der Landschaftsschutzgebietsverordnung festgelegten Schutzgegenstand und die Schutzzwecke verbunden sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.