I. Das Amtsgericht hat den Angeklagten als verantwortlichen Geschäftsführer einer Baugeräte-GmbH von dem Vorwurf freigesprochen, er habe es fahrlässig zugelassen, daß ein Arbeiter der GmbH, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, ein gesellschaftseigenes Kraftfahrzeug geführt hat.
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