Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt; ferner hat es angeordnet: "Die Fahrerlaubnis wird ihm für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Wirkung entzogen, daß ihm untersagt ist, während einer Sperre von 5 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, soweit es dazu einer Fahrerlaubnis bedarf. Innerhalb dieser Sperre darf ihm keine deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden."
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.
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