BGH - Urteil vom 25.06.1985 (VI ZR 270/83) - DRsp Nr. 1992/4267
BGH, Urteil vom 25.06.1985 - Aktenzeichen VI ZR 270/83
DRsp Nr. 1992/4267
Ärztliche Pflicht zur Unterrichtung der Patientin vom möglichen Mißlingen eines (erlaubten) Eingriffs zum Schwangerschaftsabbruch:Pflichten des Arztes der die Beratung der Patienten über den gewünschten Eingriff sowie die nachsorgende Betreuung übernommen hat,(b-c) mit der Verpflichtung zu besonderer Benachrichtigung und Einbestellung der Patientin, wenn er einen Arztbericht mit neuen, für die Weiterbehandlung wichtigen Untersuchungsergebnissen erhalten hat,(c) unabhängig von einem Bereits vorher gegebenen Rat, einen Arzttermin wahrzunehmen;