I.
Die Kläger verlangen für den Winter 1989/90 eine Bekleidungsbeihilfe nach Sozialhilferecht. Ihr Bewilligungsantrag wurde von der Beklagten durch Bescheid vom 8. November 1989 abgelehnt, ihr dagegen eingelegter Widerspruch durch am 8. März 1990 zugestellten Widerspruchsbescheid vom 6. März 1990 zurückgewiesen. Gegen diese Bescheide haben die Kläger durch Bildschirmtext- Mitteilung (Btx-Mitteilung), die aus einem als "Last page" bezeichneten Blatt besteht und ihre volle Absenderangabe enthält, am Ende jedoch ohne Unterschrift oder Namenswiederholung mit dem Vermerk schließt: "Begründung folgt", am 9. April 1990, einem Montag, Klage erhoben.
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