Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier - Einzelrichter - vom 4. Februar 2010 wie folgt abgeändert und neu gefasst:
1) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.957,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2008 zu zahlen.
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