Einführung

Autor: Hering

Durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) werden dem Versicherungsnehmer Verhaltensanforderungen auferlegt, von deren Einhaltung der Versicherungsschutz abhängt.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Musterbedingungen des GdV, also auf die AKB 2008. Zu beachten ist, dass die Versicherer berechtigt sind, Versicherungsverträge aufgrund hauseigener Versicherungsbedingungen zu verkaufen. Allerdings dürfen die Versicherer z.B. nicht zum Nachteil der Versicherungsnehmer von den Bestimmungen des § 28 VVG abweichen. Die hauseigenen Bedingungen der Versicherer können hier nicht beachtet werden. Es ist in jedem Fall notwendig, die Bedingungen des Versicherers des Mandanten zu überprüfen. In den meisten Fällen können diese über die Internetadresse des Versicherers abgerufen werden.