Autor: Stephan Schröder |
Die Einkommensverhältnisse des Mandanten haben regelmäßig Bedeutung in den Fällen, in denen der Schaden zwischenfinanziert werden muss. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Anspruchsteller die Rechnung nicht aus eigenen verfügbaren Mitteln bezahlen kann.
Auch wenn Verdienstausfall geltend zu machen sein wird, haben die monatlichen Einkünfte des Mandanten Bedeutung für eine Vorschätzung des insoweit entstandenen Schadens.
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