Bankverbindung des Mandanten

Autor: Stephan Schröder

Die vollständige Beantwortung der hierzu in der Prüfliste enthaltenen Fragen ist nicht nur wichtig für den Zahlungsverkehr, sondern auch für den Fall, dass die Unfallersatzansprüche zwischenfinanziert werden müssen. Regelmäßig ist es einfacher und günstiger, eine solche Zwischenfinanzierung über die eigene Bank des Mandanten durchzuführen. Es entfällt dabei nicht nur zusätzlicher Schriftverkehr wie Kreditantrag, Schufa-Klausel, Kreditanfrage. Die Finanzierung bei der eigenen Bank durch Überziehungskredit erfolgt regelmäßig auch zu günstigeren Konditionen als bei speziellen Unfallkredit-Banken und vermeidet den Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht.