Der Kläger macht wegen eines Verkehrsunfalls Ansprüche aus einem mit der Beklagten geschlossenen Unfallversicherungsvertrag geltend.
Am 12. September 1981 kam der Kläger gegen 2.45 Uhr mit seinem Personenkraftwagen auf der Bundesstraße zwischen T. und M. von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Er wurde hierbei schwer verletzt. Eine gegen 4.00 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine mittlere Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille. Der Kläger leidet noch heute an den Unfallfolgen; mit einem Dauerschaden ist zu rechnen.
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