Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihm am 20. Mai 2017 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L.
Nach einer Mitteilung der Polizeiinspektion N. zeigte der Antragsteller bei einer Verkehrskontrolle am 1. August 2018 drogentypische Auffälligkeiten. Er habe angegeben, Cannabis zu konsumieren, zuletzt vor zwei Tagen. Eine um 17:55 Uhr entnommene Blutprobe enthielt nach dem Gutachten der F. T. C. GmbH vom 13. August 2018 1,0 ng/ml THC, 0,5 ng/ml HO-THC und 15,7 ng/ml THC-COOH.
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