Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. Januar 2016 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 11.250,- Euro festgesetzt.
I. Der Antragsteller wendet sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis (Klassen A, B und C samt Unterklassen) und gegen das ihm auferlegte Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
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