Erwerbsschaden

Autoren: Hartmann/Schomerus

Tritt durch die unfallbedingten Verletzungen dauerhaft eine Beeinträchtigung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit ein, wird der hierdurch entstandene Schaden berücksichtigt, mit Sonderbeträgen von derzeit 40.987 Euro bzw. bei voller Erwerbsunfähigkeit im weiteren Sinn sogar bis zu 285.866 Euro.

Der Verdienstausfall aufgrund nur vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird im Grundsatz im Rahmen der o.g. Tagessätze abgegolten, die aber einkommensabhängig noch einmal erhöht werden können.