Allgemeines zu Personenschaden

Autoren: Hartmann/Schomerus

Aufgrund des Gesetzes Ley 35/2015, de 22 de septiembre, wurde das früher geltende Schmerzensgeldrecht umfassend für Unfälle ab dem 01.01.2016 reformiert. Ziel der Regelungen ist es, den Schutz des Geschädigten eines Autounfalls mittels einer raschen und komplikationsfreien Abwicklung zu garantieren und eine hinreichende Entschädigung zu gewährleisten. Spanien soll so durch die Reform auf europäischer Ebene auf gleicher Höhe mit den anderen EU-Ländern gestellt werden.

Entschädigt wird grundsätzlich:

der Personenschaden im Fall des Todes,

aufgrund des Unfalls entstandene Dauerschäden

sowie temporäre Verletzungen, die vorübergehender Art sind und bei denen eine Heilung zu erwarten ist (Art. 34 Abs. 1 Ley 8/2004).