Der Beklagte ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der Z. GmbH, der Vertragshändlerin eines Kraftfahrzeugherstellers, die mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen handelt. Die Gemeinschuldnerin warb dafür regelmäßig monatlich mit etwa 120 Zeitungsanzeigen im Kleinanzeigenteil von Tageszeitungen. Am 15. September 1990 erschien eine Anzeige für einen gebrauchten Personenwagen unter Angabe der Leistungsstärke in "PS". Später erschien noch einmal eine Anzeige mit dieser Angabe. Beide Anzeigen waren nicht von dem hierfür zuständigen Prokuristen, sondern von einem sonst nicht damit beauftragten Mitarbeiter der Gemeinschuldnerin geschaltet worden.
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