Die am 17.03.1964 geborene Klägerin nimmt die Beklagten - unter erheblicher Klagerweiterung in der Berufungsinstanz - auf weiteren materiellen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 18. September 1989 in Anspruch.
Die seinerzeit 25jährige Klägerin, die bei der Firma W. in Rendsburg als Fremdsprachenkorrespondentin beschäftigt war, erlitt bei dem Unfall ein sogenanntes "HWS-Schleudertrauma"; 1993 wurde die Klägerin, die ohnehin unter einer angeborenen progredienten Muskel-/Gelenkversteigung leidet, wegen anhaltender und jedenfalls zu diesem Zeitpunkt unfallbedingter Beschwerden vorzeitig berentet. Sie bezieht seitdem eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
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