Die Verfahrensbeteiligten streiten um die Wirksamkeit der vom Antragsgegner auf Grundlage des § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes erlassenen Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßennutzungen vom 14.02.2012.
Die Antragstellerin betreibt ein Transport- und Speditionsunternehmen, das die Durchführung von Schwerlast- und Großraumtransporten auf öffentlichen Straßen anbietet und die hierfür erforderlichen Genehmigungen bei den Straßenverkehrsbehörden einholt.
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