OVG Niedersachsen - Urteil vom 17.01.2013 (7 LB 194/11)
Mit seiner diesbezüglich in erster Instanz erfolgreichen Klage begehrt der Kläger, den Bescheid der Beklagten vom 20. Oktober 2009 aufzuheben, soweit mit diesem Sondernutzungsgebühren in Höhe von 1.505,28 EUR [...]