Die Klägerin, die gewerblich Kraftfahrzeuge vermietet, verlangt nach einem Verkehrsunfall mit einem ihrer Fahrzeuge, das der Erstbeklagte gemietet und der Zweitbeklagte im Unfallzeitpunkt gelenkt hat, Schadensersatz in Höhe von 14.487,71 DM nebst Zinsen. Von dem geltend gemachten Betrag sind unter anderem 13.079,64 DM für Fahrzeugschaden und 441,-- DM für Mietausfall ausgeworfen.
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