Haftung bei einem Unfall zweier Inline-Skater bei einer sog. Blade-Night
OLG München, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen 10 U 2345/03
DRsp Nr. 2004/14947
Haftung bei einem Unfall zweier Inline-Skater bei einer sog. "Blade-Night"
Kommt es bei einer sog. Blade-Night unmittelbar vor dem Start zu einem Zusammenprall zweier Inline-Skater, so handelt es sich nicht um eine typische Fallgestaltung, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen würde, derjenige, der den anderen zu Fall gebracht habe, habe schuldhaft gehandelt.