I. Mit der vorliegenden Leistungs- und Feststellungsklage nimmt die Klägerin die Beklagten aus einem Verkehrsunfall auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall in Anspruch.
Die Klägerin stand am 28.8.1998 gegen 8.50 Uhr mit dem von ihr gesteuerten PKW vor einer Lichtzeichenanlage in der >straße< in..., als der Beklagte zu 2) mit seinem bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversicherten PKW, von hinten auf das stehende Fahrzeug der Klägerin auffuhr. Die volle Haftung der Beklagten steht außer Streit.
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