Haftungssystem

Autor: Hering

Nach § 58 Abs. 1 des liechtensteinischen Straßenverkehrsgesetzes (SVG) richten sich die Art und der Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls nach dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

Der Unfallverursacher haftet aus Verschulden. Die Verschuldenshaftung ist im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) geregelt. Dessen § 1295 bestimmt, dass derjenige, welcher schuldhaft und rechtswidrig einen Schaden verursacht, zum Ersatz verpflichtet ist. Allerdings ist die Haftung je nach Verschuldensgrad unterschiedlich.

Siehe dazu die Länderinformation Österreich.