Autor: Hering |
Der Garantiefonds deckt Schäden, die von nicht versicherten oder unbekannten Fahrzeugen oder Fahrrädern verursacht worden sind. Bei Fahrerflucht muss der Geschädigte, wenn es sich um Sachschäden handelt, einen Selbstbehalt von 1.000 sfr tragen. Entschädigungen erfolgen durch:
Nationaler VersicherungsfondPostfach9490 VaduzLiechtenstein
Der Garantiefond haftet auch für Schäden, wenn der Versicherer insolvent ist.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|