Autor: Hering |
Nach einem Unfall mit Personenschaden, außer bei Bagatellverletzungen, ist die Polizei zu benachrichtigen.
Es ist auf alle Fälle sinnvoll, den europäischen Unfallbericht auszufüllen. Zudem sollten Fotos von der Unfallstelle und vom Fahrzeugschaden angefertigt werden. Die Anschriften von Zeugen sollten festgehalten werden.
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