Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach ungeklärtem Fahrstreifenwechsel
LG Essen, Urteil vom 03.12.2009 - Aktenzeichen 4 O 4/08
DRsp Nr. 2010/15261
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach ungeklärtem Fahrstreifenwechsel
Kommt es zu einem Auffahrunfall und bleibt ungeklärt, ob das vorausfahrende Fahrzeug kurz zuvor den Fahrstreifen gewechselt und dabei die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.