AG Landstuhl - Urteil vom 17.06.2005
2 C 86/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 ;
Fundstellen:
zfs 2006, 260

Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz

AG Landstuhl, Urteil vom 17.06.2005 - Aktenzeichen 2 C 86/05

DRsp Nr. 2008/11115

Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz

Kommt es auf einem öffentlichen Parkplatz zu einer Kollision, weil ein rückwärts aus einer Parklücke ausfahrendes Fahrzeug den PKW nach links bewegt und dabei mit einem gerade in die links neben ihm befindliche Parklücke einfahrenden Fahrzeug zusammen stößt, das wiederum möglicherweise eine zu weite Kurve gefahren ist, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des Einfahrenden auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 ;
Fundstellen
zfs 2006, 260