Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Parkplatz
OLG Koblenz, vom 14.12.1998 - Aktenzeichen 12 U 1249/97
DRsp Nr. 2008/13605
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Parkplatz
Kommt es auf einem Parkplatz zu einer Kollision eines aus dem Parkraum anfahrenden Fahrzeugs mit einem die Fahrspur des Parkplatz Befahrenden, so ist der Schaden zu teilen. Von einer Vorfahrtverletzung ist nicht auszugehen, weil die Vorfahrtregel "rechts vor links" nur im Verhältnis sich kreuzender Fahrbahnen, nicht dagegen im Verhältnis der Fahrbahn zur Parkfläche gilt.