Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen
LG Berlin, Urteil vom 08.09.2005 - Aktenzeichen 58 S 135/05
DRsp Nr. 2008/11037
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen
Kommt es zu einer Kollision eines links abbiegenden mit einem von hinten überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des überholenden Fahrzeugs angemessen, wenn der Linksabbieger sich ordnungsgemäß zur Mitte eingeordnet und den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hatte.