Haftungsverteilung bei einem Unfall im Gegenverkehr
AG Blomberg, Urteil vom 19.07.2005 - Aktenzeichen 4 C 541/04
DRsp Nr. 2008/11071
Haftungsverteilung bei einem Unfall im Gegenverkehr
Kollidieren zwei Fahrzeuge im Begegnungsverkehr und lässt sich der Unfallhergang nicht mehr aufklären, so ist von einer hälftigen Schadensverteilung auszugehen.