Haftungsverteilung bei Kollision, bei dem ein Fahrzeug aus einer Tiefgaragenausfahrt auf eine Parkplatzerschließungsstraße auffährt und dabei mit einem dort fahrenden Pkw kollidiert
LG Regensburg, Urteil vom 08.12.2009 - Aktenzeichen 2 S 244/09
DRsp Nr. 2010/15263
Haftungsverteilung bei Kollision, bei dem ein Fahrzeug aus einer Tiefgaragenausfahrt auf eine Parkplatzerschließungsstraße auffährt und dabei mit einem dort fahrenden Pkw kollidiert
Ein Fahrzeug, das aus einer Tiefgaragenausfahrt auf eine Parkplatzerschließungsstraße auffährt und dabei mit einem dort fahrenden Pkw kollidiert, trifft wegen der gesteigerten Sorgfaltspflicht gem. § 10StVO eine leicht überwiegende Verantwortlichkeit, so dass eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des aus der Tiefgarage ausfahrenden Fahrzeugs angemessen ist.