Die Parteien streiten über die Haftung aus einem Verkehrsunfall.
Zwischen dem Klägerfahrzeug und dem Beklagtenfahrzeug kam es zu einer Kollision, als das Beklagtenfahrzeug, dass sich an der Spitze mehrerer zum Halten gekommener Fahrzeuge befand, nach links in eine Einfahrt abbiegen wollte und zeitgleich das Klägerfahrzeug diese zum Halten gekommene Kolonne überholte. Zum Ablauf des Unfallgeschehens und auf die Fragen des Gerichtes nach den Ablaufdetails haben die Parteien übereinstimmend in der mündlichen Verhandlung vom 25.02.05 die polizeiliche Skizze aus der Ermittlungsakte bestätigt, die in Kopie als Anlage zum Protokoll in der Gerichtsakte genommen wurde und auf die hier Bezug genommen wird.
Ob die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs zuvor den Blinker betätigt hatte, ist streitig. Die Kläger behaupten, dies wäre nicht der Fall gewesen. Ein geeigneter Beweisantritt erfolgte nicht.
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