Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Juni 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.: 4 O 414/076, teilweise abgeändert.
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 1.664,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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