Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Pkw
OLG Dresden, Urteil vom 08.12.2009 - Aktenzeichen 7 U 1058/09
DRsp Nr. 2010/15264
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Pkw
Fährt ein Fahrzeug eine Wegstrecke von etwa 6 Meter auf der Fahrbahn, um rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einzubiegen und fährt ein Fahrzeug des fließenden Verkehrs auf, so ist eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des rückwärtsfahrenden Fahrzeugs angemessen. Dieses hat während der gesamten Rückwärtsfahrt und nicht nur bei deren Beginn den rückwärtigen Verkehrsraum zu beobachten und ggfls. zu reagieren.