Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad
OLG Celle, vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 5 U 232/92
DRsp Nr. 1994/8295
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad
1. Ist einem Linksabbieger infolge eines ebenfalls links abbiegenden LKW des Gegenverkehrs die Sicht auf den geradeaus fahrenden Gegenverkehr versperrt, so darf er sich vorsichtig soweit nach links vortasten, bis er die Fahrbahn einsehen kann.2. Kommt es dabei zu einer Kollision mit einem entgegen kommenden Motorradfahrer, der den Linksabbieger des Gegenverkehrs rechts überholt, so trifft den Motorradfahrer die überwiegende Haftung, so dass von einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu seinen Lasten auszugehen ist.