Der Kläger nimmt die Beklagten auf Ersatz seines materiellen Schadens sowie auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalles am 12.09.1989 in Anspruch. Ferner begehrt er die Feststellung der künftigen Ersatzpflicht der Beklagten für die ihm aus dem Unfall entstehenden materiellen und immateriellen Schäden.
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