Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestands wird nach § 313 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Klage ist nur zum Teil begründet.
Der Kläger hat gegen die Beklagte nach den §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 Nr. 1 PflVG im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 04.10.1004 lediglich einen weiteren Schadensersatz in zugesprochener Höhe.