Auf die Berufung der Klägerin vom 12.01.2016 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 17.12.2015 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin samtverbindlich 13.389,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.11.2013 zu bezahlen.
II.Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 917,00 € zu bezahlen.
III.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.Von den Gerichtskosten erster Instanz tragen die Klägerin 38% und die Beklagten samtverbindlich 62%.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der ursprünglich in Anspruch genommenen H. Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G.
Die Beklagten tragen samtverbindlich 62% der außergerichtlichen Kosten erster Instanz der Klägerin.
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