Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem von rechts kommenden, beim Linksabbiegen die Kurve schneidenden Fahrzeug
BGH, Urteil vom 01.12.1970 - Aktenzeichen VI ZR 88/69
DRsp Nr. 2008/15129
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem von rechts kommenden, beim Linksabbiegen die Kurve schneidenden Fahrzeug
Biegt ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug bei Geltung der Grundregel "rechts vor links" bei schlechten Sichtverhältnissen unter Schneiden der Kurve nach links ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem von links auf der wartepflichtigen Straße herannahenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.