Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten, nach rechts blinkenden Fahrzeug
AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 14.12.2007 - Aktenzeichen 8 C 427/07
DRsp Nr. 2009/22524
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten, nach rechts blinkenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug, so trägt Letzteres eine Mithaftung von 1/3, wenn es nach rechts geblinkt hat, aber geradeaus gefahren ist.